Blindenführhunde oder Assistenzhunde

    Hier erfahren Sie, wie Sie mit Ihrem Blindenführ- oder Assistenzhund an Bord eines TGV INOUI, OUIGO oder INTERCITÉS reisen können.
    Aktualisiert am 31 July 2025Lesezeit 5 Min.

    Führ- und Assistenzhunde, unsere Bedingungen für die Kostenfreiheit

    Reisen Sie mit einem Blindenführ- oder Assistenzhund? Dieser wird kostenlos befördert, ohne dass Sie einen Fahrschein benötigen.

    Sie müssen jedoch die folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Blindenführhund oder Assistenzhund : Sie müssen die Mitnahme Ihres Hundes im Zug nachweisen, indem Sie Ihre französische Mobilitätskarte "Mobilité Inclusion" mit dem Vermerk "invalidité" oder "priorité" oder Ihre alte französische Invaliditäts- oder Prioritätskarte, die bis zum 31.12.2026 gültig ist, oder Ihre Karte "Réformé Pensionné de Guerre" mit zwei blauen Balken vorlegen.
    • Führhundschüler in Ausbildung : Der Ausbilder des Hundes muss bei der Kontrolle seinen persönlichen Fahrschein sowie seinen französischen Ausweis als Führhundausbilder und die französische Identifikationskarte des in Ausbildung befindlichen Hundes, auf der die Kontaktdaten seiner Gastfamilie angegeben sind, vorlegen. Während der Reise müssen die Schülerhunde eine Arbeitsweste mit der Aufschrift "élève chien guide" (Führhundschüler) oder dem Logo des Ausbildungszentrums tragen.

    Führ- und Assistenzhunde, unsere Tipps, um Ihre Reise zu erleichtern

    Gemäß dem Gesetz vom 11. Februar 2005 sind Sie nicht verpflichtet, Ihrem Blindenführ- oder Assistenzhund einen Maulkorb anzulegen, wenn Sie über ein Dokument verfügen, das seine Ausbildung belegt (nationales Identifikations- und Ausbildungszertifikat des Hundes, das von den Ausbildungszentren ausgehändigt wird). Sie müssen diese Bescheinigung bei Ihrer Reise vorlegen können.

    Damit Ihr Blindenführhund oder Assistenzhund jedoch leicht zu erkennen ist, ist das Tragen eines Geschirrs, eines Umhangs, von Taschen oder anderen Attributen ratsam.

    Beachten Sie, dass Sie bei einer Reise im Nachtzug im Liegewagen nur dann mit Ihrem Blindenführhund oder Assistenzhund reisen dürfen, wenn die anderen Fahrgäste einverstanden sind. Wenn Ihre Sitznachbarn die Mitnahme Ihres Führ- oder Begleithundes ablehnen, wird der Zugbegleiter versuchen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

    Beachten Sie, dass Hunde, die als "emotionale Unterstützung" bezeichnet werden, nicht als "Begleithunde" gelten und daher den Reisebedingungen für "Haustiere" unterliegen.

    Schließlich sollten Sie sich bei Reisen mit Ihrem Begleit- oder Assistenzhund ins Ausland bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die Bedingungen vergewissern, unter denen Ihr Tier Sie begleiten darf.

    Plätze Hund Führer/Assistenz an Bord der reservierungspflichtigen TGV INOUI und INTERCITÉS

    Beim Kauf Ihrer Fahrkarten können Sie bei den "Platzierungspräferenzen" Plätze in der 1. oder 2.

    Diese Plätze sind vorrangig bestimmt für :

    • für alle Menschen mit Behinderungen, die von einem Blindenführhund oder einem Assistenzhund begleitet werden ;
    • für alle Kunden, die mit einem Führhund in Ausbildung reisen (Ausbilder oder Gastfamilie des Tieres).

    Diese Plätze sind nicht für Haustiere (einschließlich Hunden zur emotionalen Unterstützung) bestimmt.

    Die Plätze für Blindenführhund/Assistenzhund ermöglichen es Ihnen, mit Ihrem treuen Begleiter entspannter zu reisen.

    Sie befinden sich an Orten, die in Zusammenarbeit mit spezialisierten Verbänden und/oder Partnern festgelegt wurden, um dem Reisenden mit Führhund oder Assistenzhund einen größeren Komfort zu bieten (Beispiel: "Rücken-an-Rücken"-Plätze, die es ermöglichen, den Hund in dem Raum zwischen den beiden Sitzen unterzubringen, oder auch Plätze im hinteren Teil des Saals, außerhalb des Reiseverkehrs).

    Diese Plätze sind abhängig von der Verfügbarkeit.

    Wenn sie bei der Buchung nicht erhalten werden, kann der Flugkapitän bei der Suche nach einem geeigneteren Platz behilflich sein.

    Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Plätzen für Reisende im Rollstuhl nicht um Plätze für "Führhund/Betreuung" handelt.

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    Kopfzeile : © Justine Rateau

    Führ- und Assistenzhunde, unsere Tipps, um Ihre Reise zu erleichtern : © Shutterstock

    Plätze Hund Führer/Assistenz an Bord der reservierungspflichtigen TGV INOUI und INTERCITÉS : © Justine Rateau

    Absatz : © SNCF Voyageurs / Christelle Miranda / Christelle Miranda

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