
Bereiten Sie Ihre Reisedokumente vor
Während Ihrer Reise an Bord eines Zuges der SNCF Voyageurs, sowohl am Bahnhof als auch an Bord Ihres Zuges, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gültigkeit Ihres Fahrscheins überprüfen. Wir erklären Ihnen, warum und welche Identitätsnachweise akzeptiert werden.
Welche Belege müssen Sie bei der Überprüfung Ihres Fahrscheins vorlegen?
Sie müssen im Bahnhof oder an Bord unbedingt Folgendes vorweisen können:
1. Ihren gültigen Fahrschein oder den Strichcode auf Ihrem Smartphone, wenn es sich um einen elektronischen Fahrschein oder France Identité handelt;
2. Ihren Ermäßigungsnachweis, falls Sie einen solchen haben (Abonnement oder Handelskarte) ;
3. Einen gültigen Original-Identitätsnachweis mit Lichtbild.
Akzeptierte Identitätsnachweise

Der nationale Personalausweis muss gültig oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufen sein. Die anderen Dokumente müssen im Original und gültig sein.
Hier ist die vollständige Liste der akzeptierten Belege:
- Anwendung Frankreich Identität ;
- Französischer Personalausweis oder Personalausweis eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien, der Schweiz, Andorra oder Monaco, dessen Inhaber die Staatsangehörigkeit besitzt ;
- Reisepass ;
- Französischer Führerschein oder Führerschein eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ;
- Französische zivile oder militärische Invaliditätskarte ;
- Französische Carte de combattant ;
- Französischer Militärausweis (Carte d'identité militaire) ;
- Französischer Jagdschein ;
- Von den französischen Behörden ausgestellter konsularischer Laissez-passer ;
- Récépissé valant justification de l'identité, die Personen, gegen die ermittelt wird, im Austausch gegen ihre Ausweispapiere ausgehändigt wird ;
- Récépissé valant justification de l'identité, délivrée à un Français faisant l'objet d'interdiction de sortie du territoire (Empfangsbescheinigung als Identitätsnachweis, die einem Franzosen ausgehändigt wird, der einem Ausreiseverbot unterliegt) ;
- Eines der Aufenthaltsdokumente, die in Anwendung der Artikel L. 311-1 ff. des Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile ausgestellt wurden ;
- Ein republikanischer Identitätsausweis gemäß Artikel L. 321-3 des Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht) ;
- Ein Reisedokument für minderjährige Ausländer gemäß Artikel L. 321-4 des Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile ;
- Ein Identitäts- und Reiseausweis für Flüchtlinge oder Staatenlose ;
- Berufsausweise, die von einer öffentlichen Behörde (Ministerium, Körperschaft, französische oder europäische Verwaltung) ausgestellt wurden und ein Foto, den Namen, Vornamen und die Adresse des Inhabers enthalten.
France Identité erleichtert Ihr Reiseerlebnis
Verfügen Sie über einen Personalausweis im ISO-Format? Verwenden Sie die Anwendung France Identité, um dem Zugbegleiter den sicheren QR-Code zu zeigen. Eine einfache Geste für eine leichtere Kontrolle!
Erfahren Sie unterfranceidentite.gouv.fr , wie Sie France Identité nutzen können.
Diedirekte Überprüfung Ihres Fahrscheins mit dem QR-Code France Identité ist nur an Bord von TGV INOUI, INTERCITÉS und TER mit Reservierungspflicht möglich.
Dokumente, die nicht akzeptiert werden

Bitte beachten:
- Die Gesundheitskarte wird nicht akzeptiert, da sie nicht genügend Garantien bietet ;
- Dematerialisierte Identitätsnachweise (Foto oder Scan auf Ihrem Telefon, Fotokopie in Papierform usw.) werden nicht akzeptiert.
Warum sollte man seinen Ausweis zusätzlich zum Zugticket vorlegen?
In einem TGV INOUI und einem OUIGO ist die von Ihnen gekaufte Fahrkarte personengebunden und kann nicht an eine dritte Person weitergegeben werden. Dies gilt auch für Fahrkarten für INTERCITÉS und TER-Züge. Sie müssen also in der Lage sein, Ihre Identität bei der Kontrolle Ihres Fahrscheins mit einem Identitätsnachweis zu belegen, der über Ihre Zugfahrkarte hinausgeht. Wenn Sie eine Zugfahrkarte kaufen, geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum an. Dies ist eine Anforderung des französischen Transportgesetzes (Code des Transports).
Artikel L2241-11 besagt: "Der Fahrgast ist verpflichtet, auf Verlangen des Beförderungsunternehmens ein Dokument vorzulegen, das seine Identität belegt, damit die Übereinstimmung zwischen dieser Identität und der auf seinem Beförderungsausweis angegebenen Identität überprüft werden kann."
Gleiches gilt für:
- Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten (Abonnement oder Geschäftskarte): Sie müssen nachweisen, dass Sie die Person sind, die Anspruch auf diese Ermäßigung hat.
- Bei Behindertenausweisen: Auch wenn Ihre Behinderung sichtbar ist, müssen wir Sie bitten, Ihren Ausweis vorzulegen, da der Ermäßigungssatz, den Sie erhalten, auf diesem Ausweis angegeben ist.
Diese Regeln sind auch notwendig, um Betrug und das Risiko des Identitätsdiebstahls zu bekämpfen.
Welche Strafen drohen, wenn Sie ohne gültigen Identitätsnachweis reisen?
Wenn Sie bei der Überprüfung Ihrer Reisedokumente durch einen Beamten keinen Identitätsnachweis vorlegen können, gilt dies als Verstoß gegen das Gesetz, so als ob die Fahrkarte nicht Ihre eigene wäre. Der Beamte, der Sie kontrolliert, wird Sie dann auffordern, Ihre Situation zu bereinigen, indem Sie sofort zum Kontrolltarif mit einem Aufschlag zahlen.
Zu beachten:
- Wenn Sie sich weigern, den Ihnen zugewiesenen Bußgeldbetrag zu zahlen, wird Ihnen ein Protokoll ausgestellt ;
- Wenn Sie das Bußgeld nicht innerhalb von drei Monaten begleichen, müssen Sie den Betrag, der erhöht wird, an die Staatskasse zahlen.
Sie haben keinen Beleg an Bord?
Wenn Sie feststellen, dass Sie keinen geeigneten Beleg haben, oder wenn Sie Zweifel an der Gültigkeit Ihrer Fahrkarte haben, müssen Sie sich unaufgefordert bei den Zugbegleitern melden, ohne auf die Kontrolle Ihrer Fahrkarte zu warten. Der Zuschlag, den Sie nach der Regularisierungstabelle zahlen müssen, ist dann niedriger als der Zuschlag, den Sie bei einer Kontrolle zahlen müssen.
Generell ist es ratsam, sich an einen unserer Mitarbeiter zu wenden, sobald Sie Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Reise haben. Sobald Ihre Situation geklärt ist, können Sie eine Beschwerde beim Kundenservice SNCF TOUTOUI https://tout-oui.sncf.com/ oder unter 3635 (Preis eines lokalen Anrufs) und aus dem Ausland unter 00 33 1 84 94 36 35 (Kosten eines internationalen Anrufs) einreichen. Für Reisen mit dem TER besuchen Sie die Website der jeweiligen Region.
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