Ihr Mes bagages

    Damit jeder an Bord bequem und entspannt reisen kann, finden Sie hier Informationen, wie Sie Ihr Gepäck richtig packen. Bei Nichteinhaltung der Gepäckbestimmungen fallen zusätzliche Kosten für Sie an.
    Aktualisiert am 2 March 2026Lesezeit 6 Min.

    Zu merken

    Sie müssen lediglich in der Lage sein, Ihr gesamtes Gepäck auf einmal selbst zu tragen.

    Reisen Sie mit Koffern

    Sie können pro Person bis zu 2 etikettierte Gepäckstücke mit den Maximalmaßen 70 x 90 x 50 cm (Koffer, großer Rucksack, Wandertasche, Sporttasche) und 1 etikettiertes Handgepäckstück mit den Maximalmaßen 40 x 30 x 15 cm (Rucksack, Einkaufstasche, Computertasche) mitführen.

    Reisen mit Sondergepäck

    Sie können pro Person bis zu 1 etikettiertes Gepäckstück mit den Maximalmaßen 70 x 90 x 50 cm (Koffer, großer Rucksack, Wandertasche, Sporttasche), 1 etikettiertes Spezialgepäckstück mit den Maximalmaßen 90 x 130 x 50cm (Kinderwagen, zusammengeklappter Roller, Musikinstrument in einem etikettierten Etui, ein Paar Skier in einer etikettierten Hülle, Wassersportgerät oder Snowboard in einer etikettierten Hülle, zusammenklappbarer Rollstuhl) und 1 etikettiertes Handgepäckstück mit den Höchstmaßen 40 x 30 x 15 cm (Rucksack, Einkaufstasche, Computertasche).

    Einzelheiten zu Sondergepäck

    Sie können Ihren Kinderwagen mitnehmen, sofern er zusammengeklappt ist (maximal 90 x 130 x 50 cm im zusammengeklappten Zustand).

    Aus Sicherheitsgründen sollte der Kinderwagen in einem Gepäckraum verstaut und nicht auf den Plattformen oder im Weg stehen gelassen werden.

    Sie können Ihren Roller, ob elektrisch oder nicht, mitnehmen, sofern er zusammengeklappt ist (zusammengeklappt maximal 90 x 130 x 50 cm). Die Verwendung einer Transporthülle wird empfohlen.

    Um die Sicherheit der Reisenden und unseres Personals zu gewährleisten, müssen zusammengeklappte Tretroller sorgfältig in den Gepäckfächern verstaut werden. Sie dürfen nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen verstaut werden.

    Es ist verboten, die Batterien von motorisierten elektrischen Fortbewegungsmitteln (Roller usw.) aufzuladen.

    Sie können Ihr eigenes Paar Ski mitnehmen, vorausgesetzt, es wird in einer dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Tasche transportiert.

    Es gibt keine Größenbeschränkung für Skier, aber jeder Reisende darf nur ein Paar mit auf die Reise nehmen.

    Sie können Ihr Wassersportbrett oder Ihr Snowboard mitnehmen, wenn es in einer dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Tasche transportiert wird, die maximal 90 x 130 x 50 cm misst.

    Sie können Ihr Musikinstrument mitnehmen, wenn es in einem dafür vorgesehenen, beschrifteten Koffer (vorzugsweise Hartschalenkoffer) transportiert wird, der maximal 90 x 130 x 50 cm misst.

    Ausrüstung, die von einer Person mit Behinderung während der Reise verwendet wird, gilt nicht als Gepäck.

    Jegliche zusätzliche Ausrüstung der Person mit Behinderung (Krücken oder Gehstock oder Rollator oder Sauerstoffflasche oder gefalteter Rollstuhl...) gilt jedoch als Gepäck und darf maximal 90 x 130 x 50 cm groß sein.

    In den INTERCITÉS de Nuit gibt es jedoch eine Ausnahme in Bezug auf Rollstühle. In diesen Zügen sind die Gänge und Plattformen zu schmal und erlauben weder die Bewegung des Rollstuhls noch die Lagerung eines ungefalteten Rollstuhls.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Materialien und Gepäck für Behinderte.

    Immer leichter!

    Mit dem Service Mein Gepäck können Sie Ihr Sperrgepäck an eine beliebige Adresse liefern lassen, wann immer Sie wollen. Wenn Sie am Zielort ankommen, wartet es bereits auf Sie!

    Reisen Sie mit Ihrem Fahrrad

    Die Reservierung eines Platzes für Ihr Fahrrad ist beim Kauf Ihrer Zugfahrkarteobligatorisch .

    • Die Kosten betragen 10 € pro Fahrrad und Strecke auf den INTERCITÉS am Tag (Paris-Limoges-Toulouse, Paris-Clermont-Ferrand, Bordeaux-Marseille) oder auf den INTERCITÉS in der Nacht (Paris-Briançon, Paris-Nizza, Paris-Cerbère, Paris-Toulouse-Matabiau, Paris-Tarbes).
    • Auf den INTERCITÉS der Linien Toulouse-Hendaye, Nantes-Lyon, Nantes-Bordeaux und Nancy-Lyon betragen die Kosten 5 € pro Fahrrad und Strecke.
    • Auf der INTERCITÉS-Linie Clermont-Béziers ist die Fahrradmitnahme ohne Reservierung und kostenlos.

    Wenn Sie mit einem unzerlegten, ungefalteten Fahrrad reisen, dürfen Sie pro Person bis zu 1 etikettiertes Gepäckstück mit den Maximalmaßen 70 x 90 x 50 cm (Koffer, großer Rucksack, Wandertasche, Sporttasche), 1 etikettierte doppelte Fahrradtasche und 1 etikettiertes Handgepäckstück mit den Maximalmaßen 40 x 30 x 15 cm (Rucksack, Einkaufstasche, Computertasche) mitführen.

    Wenn Sie mit einem gefalteten oder zerlegten Fahrrad mit Schutzhülle reisen, können Sie pro Person bis zu 1 gefaltetes oder zerlegtes Fahrrad mit Schutzhülle mit Etikett und den maximalen Abmessungen 90 x 130 cm, 1 doppelte Fahrradtasche mit Etikett und 1 Handgepäck mit Etikett und den maximalen Abmessungen 40 x 30 x 15 cm (Rucksack, Einkaufstasche, Computertasche) mitnehmen.

    Nicht alle Fahrräder sind an Bord der INTERCITÉS-Züge erlaubt. Liegeräder, Dreiräder, Tandems, Cargo- und Longtail-Fahrräder sowie Anhänger sind nicht erlaubt.

    Reservieren oder nicht reservieren?

    Die Reservierung eines Platzes für ein unmontiertes Fahrrad ist für alle INTERCITÉS-Züge (außer für die Strecke Clermont-Béziers) obligatorisch. Wenn Ihre Suche zum Zeitpunkt der Reservierung keine Ergebnisse anzeigt, bedeutet dies, dass für Ihr Fahrrad kein Platz mehr frei ist. Zusammengeklappt oder zerlegt, in einer Hülle verstaut (maximal 130 x 90 cm), benötigt es keinen reservierten Platz.

    Die Nichteinhaltung der Gepäckbestimmungen an Bord der INTERCITÉS-Züge kann zur Zahlung eines Betrags von mindestens 50€ pro Gepäckstück führen, das nicht den Vorschriften entspricht oder überzählig ist (maximal 150€).

    Aufbewahrung des Gepäcks

    • Ihr Handgepäck oder andere kleine Taschen: Legen Sie sie zu Ihren Füßen, unter Ihren Sitz oder über Ihren Sitz.
    • Ihr sonstiges Gepäck: Lassen Sie es im Eingangsbereich oder in der Mitte des Fahrzeugs sowie in den freien Bodenflächen zwischen bestimmten Sitzen, wenn Sie Rücken an Rücken stehen.

    Ein Gepäckstück, ja! Sperriges Gepäck, nein!

    Um einen reibungslosen Ablauf und die Sicherheit aller Fahrgäste zu gewährleisten (insbesondere im Falle eines Brandes, einer Evakuierung, einer medizinischen Versorgung an Bord usw.), achten Sie bitte darauf, die Gänge und Zugangstüren der Züge nicht mit Ihrem Gepäck und Ihren persönlichen Gegenständen zu blockieren.

    Reisen Sie verantwortungsbewusst!

    Wenn Sie den Verkehr in den Gängen behindern oder einen Platz oder einen Gepäckraum unberechtigterweise besetzen, können Sie mit einem Bußgeld von 150 € belegt werden.

    Gibt es nicht zugelassenes Gepäck an Bord?

    An Bord dürfen keine Gepäckstücke mitgeführt werden:

    • Die nicht den oben genannten Regeln entsprechen;
    • In dem sich Produkte befinden:
      • Gefährlich: Hieb- und Stichwaffen, Schusswaffen, Sprengstoff, brennbare Flüssigkeiten (Treibstoff, Farbe usw.) oder andere gefährliche Produkte (chemische, biologische usw.).
      • Ungewöhnlich: verderbliche Waren, die einen unangenehmen Geruch verströmen, oder Pflanzen.
      • Vom Zoll oder einer anderen Verwaltungsbehördegeächtet.
      • Für den Handel bestimmt: Produkte, deren Menge und/oder Verpackung eindeutig belegen, dass der Personenbeförderungsschein für den Zweck der Beförderung von Waren missbraucht wird, die Gegenstand einer Leistung eines auf diesen Bereich spezialisierten Unternehmers hätten sein müssen.

    Sie können Ihr Gepäck nicht finden?

    Keine Panik, wenden Sie sich an einen unserer Mitarbeiter .
    Wenn ein Gepäckstück gefunden wird, dessen Eigentümer nicht identifiziert werden kann, wird eine Durchsage im Bahnhof oder im Zug gemacht. Wenn sich niemand meldet, kann das Vigipirate-Verfahren aktiviert werden .

    Die Anweisung

    In einigen Bahnhöfen können Sie Ihre Taschen und Koffer für eine Dauer von 1 Stunde bis zu 14 Tagen in Schließfächern aufbewahren.

    Für einen Zeitraum von 24 Stunden kosten die Schließfächer 7,50 € (mittleres Fach) und 9,50 € (großes Fach).

    Sehen Sie sich die Liste der betroffenen Bahnhöfe und die Bedingungen an

    Entdecken Sie auch

    Unsere INTERCITÉS-Reiseziele

    Mehr lesen

    Bereiten Sie Ihre Reise vor

    Mehr lesen

    Mit INTERCITÉS

    Mehr lesen

    Kopfzeile : © Seb Godefroy

    Reisen Sie mit Koffern : © SNCF Voyageurs

    Reisen mit Sondergepäck : © SNCF Voyageurs

    Absatz : © SNCF Voyageurs / SNCF Voyageurs

    Entdecken Sie auch : © Seb Godefroy / Seb Godefroy / Olivier Foulon