TGV INOUI

Ihr Gepäck und Ihre Schließfächer
Zu merken
Sie müssen lediglich in der Lage sein, Ihr gesamtes Gepäck auf einmal selbst zu tragen.
Die Kennzeichnung des Gepäcks mit Namen und Mobiltelefonnummer ist obligatorisch. Wir stellen Ihnen Gepäckanhänger zur Verfügung, die Sie bei unserem Personal am Bahnhof und an Bord erhalten.
Reisen Sie mit Koffern

Sie können pro Person bis zu 2 etikettierte Gepäckstücke mit den Maximalmaßen 70 x 90 x 50 cm (Koffer, großer Rucksack, Wandertasche, Sporttasche) und 1 etikettiertes Handgepäckstück mit den Maximalmaßen 40 x 30 x 15 cm (Rucksack, Einkaufstasche, Computertasche) mitführen.
Reisen mit Sondergepäck

Sie können pro Person bis zu 1 etikettiertes Gepäckstück mit den Maximalmaßen 70 x 90 x 50 cm (Koffer, großer Rucksack, Wandertasche, Sporttasche), 1 etikettiertes Spezialgepäckstück mit den Maximalmaßen 90 x 130 x 50cm (Kinderwagen, zusammengeklappter Roller, Musikinstrument in einem etikettierten Etui, ein Paar Skier in einer etikettierten Hülle, ein Wassersportbrett oder Snowboard in einer etikettierten Hülle, ein zusammenklappbarer Rollstuhl) und 1 etikettiertes Handgepäckstück mit den Maximalmaßen 40 x 30 x 15 cm (Rucksack, Einkaufstasche, Computertasche).
Einzelheiten zu Sondergepäck
Sie können Ihren Kinderwagen mitnehmen, sofern er zusammengeklappt ist (maximal 90 x 130 x 50 cm im zusammengeklappten Zustand).
Aus Sicherheitsgründen sollte der Kinderwagen in einem Gepäckraum verstaut und nicht auf den Plattformen oder im Weg stehen gelassen werden.
Sie können Ihren Roller, ob elektrisch oder nicht, mitnehmen, sofern er zusammengeklappt ist (zusammengeklappt maximal 90 x 130 x 50 cm). Die Verwendung einer Transporthülle wird empfohlen.
Um die Sicherheit der Reisenden und unseres Personals zu gewährleisten, müssen zusammengeklappte Tretroller sorgfältig in den Gepäckfächern verstaut werden. Sie dürfen nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen verstaut werden.
Es ist verboten, die Batterien von motorisierten elektrischen Fortbewegungsmitteln (Roller usw.) aufzuladen.
In Zügen, die in Spanien starten oder enden, sind motorisierte Fortbewegungsmittel (Roller usw.) an Bord verboten.
Sie können Ihr eigenes Paar Skier mitnehmen, wenn es in einer dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Tasche transportiert wird.
Es gibt keine Größenbeschränkung für Skier, aber jeder Reisende darf nur ein Paar mitnehmen.
Sie können Ihr Wassersportbrett oder Ihr Snowboard mitnehmen, wenn es in einer dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Tasche transportiert wird, die maximal 90 x 130 x 50 cm misst.
Sie können Ihr Musikinstrument mitnehmen, wenn es in einem dafür vorgesehenen, beschrifteten Koffer (vorzugsweise Hartschalenkoffer) transportiert wird, der maximal 90 x 130 x 50 cm misst.
Ausrüstung, die von einer Person mit Behinderung während der Reise verwendet wird, gilt nicht als Gepäck.
Jegliche zusätzliche Ausrüstung der Person mit Behinderung (Krücken oder Gehstock oder Gehhilfe oder Sauerstoffflasche oder gefalteter Rollstuhl ...) gilt jedoch als Gepäck und darf höchstens 90 x 130 x 50 cm groß sein.
Immer leichter!
Mit dem Service Mein Gepäck können Sie Ihr Sperrgepäck an eine beliebige Adresse liefern lassen, wann immer Sie wollen. Wenn Sie am Zielort ankommen, wartet es bereits auf Sie!
Reisen Sie mit Ihrem Fahrrad

Die Reservierung eines Platzes für Ihr Fahrrad ist beim Kauf Ihrer Zugfahrkarteobligatorisch . Die Kosten betragen 10€ pro Fahrrad und Strecke.
Wenn Sie mit einem unzerlegten, ungefalteten Fahrrad reisen, dürfen Sie pro Person bis zu 1 etikettiertes Gepäckstück mit den Maximalmaßen 70 x 90 x 50 cm (Koffer, großer Rucksack, Wandertasche, Sporttasche), 1 etikettierte doppelte Fahrradtasche und 1 etikettiertes Handgepäckstück mit den Maximalmaßen 40 x 30 x 15 cm (Rucksack, Einkaufstasche, Computertasche) mitnehmen.
Es ist strengstens verboten, die Akkus von Elektrofahrrädern und motorisierten elektrischen Fortbewegungsmitteln an Bord der TGV INOUI-Züge aufzuladen.

Wenn Sie mit einem gefalteten oder zerlegten Fahrrad mit etikettierter Hülle reisen, können Sie pro Person bis zu 1 gefaltetes oder zerlegtes Fahrrad mit etikettierter Hülle mit den maximalen Abmessungen 90 x 130 x 50 cm, 1 doppelte etikettierte Fahrradtasche und 1 etikettiertes Handgepäck mit den maximalen Abmessungen 40 x 30 x 15 cm (Rucksack, Einkaufstasche, Computertasche) mitnehmen.Wenn Ihr Fahrrad zerlegbar ist, muss es vor dem Betreten der Bahnsteige zerlegt und in einer beschrifteten Tasche verstaut werden. Wenn Ihr Fahrrad faltbar ist, können Sie es in der Nähe Ihres Autos von Hand tragen und zusammenklappen.
Die Regeln für ein gefaltetes oder zerlegtes Fahrrad in einer Hülle gelten auch für TGV INOUI-Züge von und nach Spanien, Italien, Belgien, Freiburg im Breisgau (Deutschland), Luxemburg, für TGV INOUI- und ICE-Züge von und nach Deutschland mit DB SNCF Voyageurs in Kooperation und für TGV Lyria-Züge (Schweiz).
Nicht alle Fahrräder werden an Bord der TGV INOUI-Züge akzeptiert. Liegeräder, Dreiräder, Tandems, Cargo-Bikes, Longtail-Bikes, Anhänger, Fahrräder, die in einem Karton transportiert werden, und alle Fahrräder, deren Abmessungen größer sind als die eines herkömmlichen Fahrrads, sind nicht erlaubt.
Reservieren oder nicht reservieren?
Die Reservierung eines Platzes für ein unmontiertes Fahrrad ist nur in bestimmten TGV INOUI-Zügen möglich. Wenn Ihre Suche zum Zeitpunkt der Buchung keine Ergebnisse anzeigt, bedeutet dies, dass für Ihr Fahrrad kein Platz mehr frei ist. Zusammengeklappt oder zerlegt, in einer Hülle verstaut (maximal 90 x 130 x 50 cm), benötigt es keinen reservierten Platz.
Die Nichteinhaltung der Gepäckbestimmungen an Bord der TGV INOUI-Züge kann zur Zahlung eines Betrags von mindestens 50€ pro nicht konformem oder überzähligem Gepäckstück führen (maximal 150€).
Die Nichteinhaltung des Verbots des Aufladens der Batterien von EDPMs (motorisierten elektrischen Fortbewegungsmitteln) an Bord der TGV INOUI France und Europe und TGV Lyria kann zur Zahlung von 150€ führen.
Reisen Sie mit TGV INOUI von und nach Europa
Diese Regeln für Koffer und Sondergepäck gelten auch für die TGV INOUI-Züge von und nach Spanien, Italien, Belgien, Freiburg im Breisgau (Deutschland) und Luxemburg.
Für das Gepäck in TGV INOUI- und ICE-Zügen von und nach Deutschland mit DB SNCF Voyageurs in Kooperation gelten hingegen besondere Regeln.
Aufbewahrung des Gepäcks
- Ihr Handgepäck oder andere kleine Taschen: Legen Sie sie zu Ihren Füßen, unter den Vordersitz oder über den Sitz.
- Ihr sonstiges Gepäck: Lassen Sie es im Eingangsbereich oder in der Mitte des Fahrzeugs sowie in den freien Bodenflächen zwischen einigen Sitzen, wenn Sie Rücken an Rücken stehen.
Ein Gepäckstück, ja! Sperriges Gepäck, nein!
Um einen reibungslosen Ablauf und die Sicherheit aller Fahrgäste zu gewährleisten (insbesondere im Falle eines Brandes, einer Evakuierung, einer medizinischen Versorgung an Bord usw.), achten Sie bitte darauf, die Gänge und Zugangstüren der Züge nicht mit Ihrem Gepäck und Ihren persönlichen Gegenständen zu blockieren.
Reisen Sie verantwortungsbewusst!
Wenn Sie den Verkehr in den Gängen behindern, einen Platz oder einen Gepäckraum unberechtigterweise besetzen, können Sie mit einem Bußgeld von 150 € belegt werden.
Gibt es nicht zugelassenes Gepäck an Bord?
An Bord dürfen keine Gepäckstücke mitgeführt werden:
- Die nicht den oben genannten Regeln entsprechen;
- In dem sich Produkte befinden:
- Gefährlich: Hieb- und Stichwaffen, Schusswaffen, Sprengstoff, brennbare Flüssigkeiten (Treibstoff, Farbe usw.) oder andere gefährliche Produkte (chemische, biologische usw.).
- Ungewöhnlich: verderbliche Waren, die einen unangenehmen Geruch verströmen, oder Pflanzen.
- Vom Zoll oder einer anderen Verwaltungsbehörde geächtet.
- Für den Handel bestimmt: Produkte, deren Menge und/oder Verpackung eindeutig belegen, dass der Personenbeförderungsschein für den Zweck der Beförderung von Waren missbraucht wird, die Gegenstand einer Leistung eines auf diesen Bereich spezialisierten Unternehmers hätten sein müssen.
Sie können Ihr Gepäck nicht finden?
Keine Panik, wenden Sie sich an einen unserer Beamten.
Wenn ein Gepäckstück gefunden wird, dessen Eigentümer nicht identifiziert werden kann, wird eine Durchsage im Bahnhof oder im Zug gemacht. Wenn sich niemand meldet, kann das Vigipirate-Verfahren aktiviert werden.
Die Anweisung
In einigen Bahnhöfen können Sie Ihre Taschen und Koffer für eine Dauer von 1 Stunde bis zu 14 Tagen in Schließfächern aufbewahren.
Für einen Zeitraum von 24 Stunden kosten die Schließfächer 7,50 € (mittleres Fach) und 9,50 € (großes Fach).
Entdecken Sie auch
Kopfzeile : © yann Audic
Reisen Sie mit Koffern : © SNCF Voyageurs
Reisen mit Sondergepäck : © SNCF Voyageurs
Reisen Sie mit Ihrem Fahrrad : © SNCF Voyageurs
Absatz : © SNCF Voyageurs
Entdecken Sie auch : © Sébastien Godefroy / Sébastien Godefory / Seb Godefroy


