Häufig gestellte Fragen

    Unterstützung

    Sehen Sie sich die häufigsten Fragen zur Bahnhofsbetreuung an.
    Aktualisiert am 26 September 2024Lesezeit 4 Min.

    Der Hilfsdienst im Bahnhof richtet sich an :

    • an Inhaber eines Prioritätsausweises (Inhaber einer Carte Mobilité Inclusion, eines Behindertenausweises, eines Ausweises für Reformierte oder Kriegspensionierte, eines Prioritätsausweises) ;
    • Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind ;
    • an Personen, die sich nur mit Schwierigkeiten fortbewegen können.

    Der Transport von Gegenständen, die nicht der Norm entsprechen, gilt nicht als eingeschränkte Mobilität.

    Dieser Hilfsdienst ist kein Hilfsdienst für Reisende mit Kinderwagen und kein Gepäckträgerdienst.

    Entdecken Sie den Hilfsdienst im Bahnhof

    Wenn Sie in Frankreich oder im Ausland mit TGV INOUI, OUIGO und INTERCITÉS oder mit dem TER reisen, steht Ihnen der Service Assist'enGare zur Verfügung.

    Weitere Informationen zum Service Assist'enGare

    Sie werden vom Treffpunkt Assistance Voyageur Handicapé im Bahnhof bis zu Ihrem Sitzplatz im Zug empfangen und begleitet. Ebenso werden Sie bei der Ankunft von Ihrem Sitzplatz im Zug zum Bahnhofsausgang, zum barrierefreien Treffpunkt am Bahnhof, zum Taxistand oder zum Anschlusszug, für den Sie einen Fahrschein besitzen, begleitet. Um die Durchführung Ihrer Hilfeleistung bei der Ankunft zu erleichtern, bitten wir Sie, an Ihrem Platz im Zug auf die Ankunft des Betreuers zu warten.

    Bitte beachten Sie

    Das Betreuungspersonal im Bahnhof führt keine medizinischen oder paramedizinischen Maßnahmen durch, wie z. B. die Betreuung einer Person, die nicht in der Lage ist, selbstständig die notwendigsten Handlungen vorzunehmen (Essen, Trinken, Kleidung usw.). Ebenso wenig darf das Personal den Transport einer Person auf einer Trage übernehmen oder eine Person im Rollstuhl auf Händen tragen, um sie von ihrem Rollstuhl auf einen Sitzplatz zu bringen. Die Mitarbeiter dürfen dem Reisenden im Rollstuhl lediglich dabei helfen, sich von seinem Rollstuhl auf den ihm zugewiesenen Sitzplatz zu transferieren. Es dürfen keine Manipulationen an den Rollstühlen vorgenommen werden. Beachten Sie, dass das Hilfspersonal während der Wartezeit im Bahnhof nicht für die behinderte Person oder die Person mit eingeschränkter Mobilität verantwortlich ist.

    Weitere Informationen über den Assistenzdienst im Bahnhof

    Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag bis 24 Stunden vor der Abfahrt des ersten Zuges zu ändern und Ihren Antrag auf Buchung von Betreuungsleistungen bis zur letzten Minute vor der Abfahrt des Zuges ganz oder teilweise zu stornieren. Sobald der Zug den Bahnhof verlassen hat, sind keine Änderungen oder Stornierungen Ihres Antrags mehr möglich.

    Sie können Assist'enGare kontaktieren:

    • per Internet über das Buchungsformular;
    • telefonisch täglich von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 32 12 und aus dem Ausland unter +33 (0)9 72 72 00 92 (kostenloser Service + Anrufpreis).

    Nein, es gibt keine Verpflichtung dazu. Aber nur eine Reservierung bei Assist'enGare, die spätestens 24 Stunden vor der Abfahrt des Zuges erfolgen muss, garantiert Ihnen, dass unser Personal über Ihre Ankunft und Ihren Hilfsbedarf informiert wird und dass Ihre Reise entsprechend Ihren Bedürfnissen organisiert wird. Ohne Reservierung können Sie das Bahnhofspersonal um Hilfe bitten, ohne dass Sie sicher sein können, dass die Hilfe zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt bereitgestellt werden kann. Die Hilfeleistung wird je nach Anwesenheit und Verfügbarkeit des Personals, der Zugänglichkeit des Bahnhofs, den Sicherheitsbedingungen und der verbleibenden Zeit bis zur Abfahrt des Zuges erbracht.

    Mehr über den Betreuungsservice im Bahnhof erfahren

    Dies ist die Mindestzeit, die es unserem Personal ermöglicht, Sie zu empfangen und Ihnen eine entspannte und sichere Begleitung bis zu Ihrem Platz im Zug zu garantieren. Sie müssen sich also spätestens 30 Minuten vor der Abfahrt Ihres Zuges einfinden.

    Mehr zum Betreuungsservice im Bahnhof

    Der Assist'enGare-Dienst ist dafür zuständig, die Anfragen nach Betreuungsleistungen von Kunden, die ins Ausland reisen, an alle ausländischen Transportunternehmen weiterzuleiten. Sie können Ihre Hilfeleistung also über die gleichen Buchungskanäle wie Assist'enGare buchen.

    Weitere Informationen über Assist'enGare und den Assistenzdienst in Bahnhöfen

    Bei Ihrer ersten Buchung wird der Telefonberater Sie befragen, um Ihre Kundenkarte auszufüllen. Er wird mit Ihnen zusammen feststellen, welcher Art Ihr Unterstützungsbedarf ist. Diese Informationen werden benötigt, um Ihnen die Bestätigungen der Assistance-Buchungen zu übermitteln. Sie dienen auch dazu, die Mitarbeiter in den Bahnhöfen über Ihre speziellen Bedürfnisse während Ihrer Reise zu informieren. Dies ist auch möglich, indem Sie die Formulare zur Anforderung von Hilfeleistungen ausfüllen, die Sie bei Assist'enGare anfordern können.

    Weitere Informationen zu Assist'enGare

    Die Dienstleistung sieht die Beförderung eines einzigen Gepäckstücks mit einem Gewicht von maximal 15 kg vor. Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, kann Ihnen die Hilfeleistung verweigert werden. Wenn Sie mehrere Gepäckstücke transportieren müssen und eine Betreuungsleistung wünschen, können Sie den Service "Mein Gepäck" nutzen, um das Übergepäck zu versenden. Als Kunde des Service Accès Plus erhalten Sie einen Rabatt von 15 % auf Ihre Bestellung. Diese Ermäßigung gilt nicht für die Beförderung eines Rollstuhls, für den bereits ein ausgehandelter Tarif gilt.

    Weitere Informationen über den Service Mes bagages

    Nein, die Begleitung an Bord des Zuges gehört in keinem Fall zu den Aufgaben des Betreuungspersonals. Dennoch gibt es Begleitdienste, die jedoch nicht zum Aufgabenbereich der SNCF gehören.

    Weitere Informationen zu Dienstleistungen, die Ihnen das Reisen erleichtern

    Der Service Junior & Cie begleitet Kinder zwischen 4 und 14 Jahren, auch mit Behinderung, während der gesamten Reise. Er ist mit dem Betreuungsservice im Bahnhof kompatibel. Wenn Ihr Kind älter als 14 Jahre ist und Sie möchten, dass es während der gesamten Reise begleitet wird, können bestimmte Vereine außerhalb des SNCF-Bereichs Ihren Bedürfnissen entsprechen.

    Weitere Informationen zu Junior & Cie

    Persönliche Bedürfnisse wie der Kauf von Speisen und Getränken, die Begleitung zu Geschäften, Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen und Bahnhofsdiensten (Schließfächer, Fahrkartenautomaten ...) und der Besuch von Toiletten (im Bahnhof oder im Zug) sind nicht in der Hilfeleistung enthalten.

    Weitere Informationen über den Betreuungsdienst im Bahnhof und Assist'enGare

    Wenn Sie eine Fahrkarte mit einer Verbindung zwischen zwei Bahnhöfen in derselben Stadt besitzen, müssen Sie sich selbst zwischen den beiden Bahnhöfen bewegen. In diesem Fall wird Ihnen keine Hilfe angeboten, und Sie müssen Ihre eigenen Vorkehrungen treffen.

    Weitere Informationen zum Betreuungsservice in Bahnhöfen und Assist'enGare

    Ein Bahnhof wird als "außerhalb des Bereichs" bezeichnet, wenn er keine Bahnhofsbetreuung anbietet und Sie Ihre eigenen Vorkehrungen treffen müssen. Daher bieten nicht alle Bahnhöfe die Bahnhofsassistenz an.

    Weitere Informationen zum Betreuungsdienst im Bahnhof und Assist'enGare

    Wenn Sie mit TGV INOUI reisen und beim Kauf Ihrer Fahrkarte Ihre Kontaktdaten angegeben haben, erhalten Sie eine E-Mail und eine SMS, die Sie über den Verkehr oder den Ausfall Ihres TGV informieren. Dies gilt nicht für den TER. Sie müssen sich auch informieren, bevor Sie sich im Bahnhof einfinden, über die SNCF-Kanäle am Vortag ab 17 Uhr. Dieses Programm ist verfügbar :

    Entdecken Sie auch

    Zugänglichkeit - Bahnhöfe und Züge

    Mehr lesen

    Barrierefreiheit - Kontakt

    Mehr lesen

    Barrierefreiheit - Tickets & Ermäßigungen

    Mehr lesen

    Kopfzeile : © Sébastien Godefroy pour SNCF Voyageurs

    Entdecken Sie auch : © Seb Godefroy / Sébastien Godefroy pour SNCF Voyageurs / Seb Godefroy